Rechtsprechung
   AG Koblenz, 19.10.2006 - 151 C 1264/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35537
AG Koblenz, 19.10.2006 - 151 C 1264/04 (https://dejure.org/2006,35537)
AG Koblenz, Entscheidung vom 19.10.2006 - 151 C 1264/04 (https://dejure.org/2006,35537)
AG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 151 C 1264/04 (https://dejure.org/2006,35537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus AG Koblenz, 19.10.2006 - 151 C 1264/04
    Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts hinsichtlich der Beklagten zu 2) ist ebenfalls nicht durch § 71 Abs. 2 GVG ausgeschlossen, da die Haftung der Beklagten zu 2) hinsichtlich des Unfallereignisses vom 08.03.2004 primär auf Gefährdungshaftungstatbestände des § 7 Abs. 1 StVG gestützt werden, die durch § 839 BGB grundsätzlich nicht verdrängt werden (Staudinger in HK-BGB, 2. Auflage, § 839 Rdnr. 47; BGHZ 105, 65 ).
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus AG Koblenz, 19.10.2006 - 151 C 1264/04
    Bei Realakten - wie der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO - liegt nach der Judikatur dann Ausübung öffentlicher Gewalt vor, wenn das Ziel der Dienstfahrt dem hoheitsrechtlichen Bereich der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen ist und ein enger äußerer und innerer Zusammenhang zwischen der öffentlich rechtlichen Funktion und der schadensverursachenden Fahrt besteht ( BGH NJW 1956, Seite 1353; BGH NJW 1964, Seite 1895, 1897).
  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 264/54

    Umfang der Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus AG Koblenz, 19.10.2006 - 151 C 1264/04
    Bei Realakten - wie der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO - liegt nach der Judikatur dann Ausübung öffentlicher Gewalt vor, wenn das Ziel der Dienstfahrt dem hoheitsrechtlichen Bereich der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen ist und ein enger äußerer und innerer Zusammenhang zwischen der öffentlich rechtlichen Funktion und der schadensverursachenden Fahrt besteht ( BGH NJW 1956, Seite 1353; BGH NJW 1964, Seite 1895, 1897).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht